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   BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12   

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BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12 (https://dejure.org/2013,26982)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2013 - 1 WB 50.12 (https://dejure.org/2013,26982)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2013 - 1 WB 50.12 (https://dejure.org/2013,26982)
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  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit.

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12
    Bei Konkurrentenstreitigkeiten bedeutet dies, dass der Beschwerdeanlass bekannt ist, wenn der Soldat von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1985 - BVerwG 1 WB 26.85 -, 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 14.07 -, 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 Rn. 21, 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - und vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 38.08 - Buchholz 450.1 § 7 WBO Nr. 5 Rn. 25).

    Der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO können bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 38.08 - Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12
    Bei Konkurrentenstreitigkeiten bedeutet dies, dass der Beschwerdeanlass bekannt ist, wenn der Soldat von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1985 - BVerwG 1 WB 26.85 -, 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 14.07 -, 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 Rn. 21, 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - und vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 38.08 - Buchholz 450.1 § 7 WBO Nr. 5 Rn. 25).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12
    Zwar verfestigt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 18.10 - Rn. 20 und vom 19. Dezember 2011 - BVerwG 1 WDS-VR 5.11 - Rn. 27).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 5.12

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung betreffend eines Konkurrentenstreites um die

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12
    Kenntnis von dem Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 26.10 - Rn. 20 sowie zuletzt vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 5.12 - Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07

    Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk;

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12
    Bei Konkurrentenstreitigkeiten bedeutet dies, dass der Beschwerdeanlass bekannt ist, wenn der Soldat von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1985 - BVerwG 1 WB 26.85 -, 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 14.07 -, 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 Rn. 21, 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - und vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 38.08 - Buchholz 450.1 § 7 WBO Nr. 5 Rn. 25).
  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 61.11

    Verzögerte Bearbeitung von Anträgen eines Soldaten auf Teilnahme an einer

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12
    Soweit der Antragsteller meint, die "originäre Beschwer" bestehe fort, weil sie "auch den Umgang mit dem Antrag vom 17.12.2008 erfasst", ist er darauf zu verweisen, dass die Art und Weise, wie der Antrags vom 17. Dezember 2008 durch das Personalamt der Bundeswehr bearbeitet wird, keine anfechtbare Maßnahme darstellt, die mit einer Beschwerde separat angefochten werden könnte (vgl. Beschluss vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 61.11 - Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12
    Kenntnis von dem Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 26.10 - Rn. 20 sowie zuletzt vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 5.12 - Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 80.08
    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats jedoch nur dann, wenn eine gesetzliche Verpflichtung bestand, eine Rechtsmittelbelehrung zu erteilen, oder wenn eine solche Belehrung im Hinblick auf eine nicht vorauszusetzende Kenntnis der Frist verfassungsrechtlich geboten war (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 80.08 - und vom 13. Oktober 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 14.07

    Auswahlentscheidung; Konkurrentenantrag; Nachbesetzung; Vorverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12
    Bei Konkurrentenstreitigkeiten bedeutet dies, dass der Beschwerdeanlass bekannt ist, wenn der Soldat von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1985 - BVerwG 1 WB 26.85 -, 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 14.07 -, 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 Rn. 21, 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - und vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 38.08 - Buchholz 450.1 § 7 WBO Nr. 5 Rn. 25).
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